Müssen Anlieger Straße bezahlen?

Die Stadt will die Straße in unserem Ort erneuern und die Kosten von 90.000 € größtenteils auf die Anlieger abwälzen. Da unser Wohnhaus, der Hausgarten und die Hoffläche an der Straße liegen, sollen wir fast zwei Drittel der Kosten tragen. Können wir Einspruch einlegen? Der Stadtrat hat die Baumaßnahme bereits abgesegnet.

Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes NRW können Gemeinden Beiträge erheben. Beiträge sind danach „Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen“ dienen, „bei Straßen, Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung“.
Daraus ergibt sich, dass die Stadt für die Herstellung und Verbesserung ihrer Dorfstraße einen...