Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind besondere Fahrspuren für Fahrradfahrer. Sie sind an der rechten Straßenseite durch eine gestrichelte Linie abgetrennt und durch das Sinnbild eines Radfahrers in Weiß auf dem Asphalt markiert. Da der Schutzstreifen ein Teil der Fahrbahn ist, gelten die üblichen Regeln für Verkehrsteilnehmer.
Für Radfahrer und Fahrer von Elektrofahrrädern wie Pedelecs heißt das:
- Sie dürfen auf dem Schutzstreifen auf der Fahrbahn rechts wartende Fahrzeuge rechts überholen. Dabei müssen Sie besonders vorsichtig und entsprechend langsam an den Autos vorbeifahren. Dies gilt auch gegenüber zum Linksabbiegen eingeordneten Fahrzeugen.
- Genauso ist es Radfahrern gestattet, rechts eine auf dem rechten Fahrstreifen langsam fahrende Fahrzeugschlange mit geringer Geschwindigkeit und vorsichtig zu überholen.
Für E-Bike-Fahrer sieht es anders aus. E-Bikes im engeren Sinn sind von der technischen Ausstattung her mit Elektromofas vergleichbar. Zum Verständnis: Pedelecs, umgangssprachlich häufig als E-Bike bezeichnet, sind Elektrofahrräder mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt. Sie unterstützen während des Tretens bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Für diese Fahrer gelten dieselben Rechte und Pflichten wie für „normale“ Radfahrer.
E-Bike-Fahrer müssen sich jedoch an die Vorschriften wie für Fahrer von Kleinkrafträdern (früher: Leicht-Mofas) halten. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen sie wie Mofa-Fahrer Radwege benutzen. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Benutzung nur durch ein Zusatzschild „Mofa“ gestattet. Ansonsten müssen sie auf der Straße fahren. Fahren auf Schutzstreifen ist erlaubt, sofern keine Radfahrer gefährdet werden. Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Mofa- bzw. E-Bike- Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
(Folge 51-52/2018)