Mit angeleintem Hund auf Privatweg?

Ein Landwirt hat mir wiederholt verboten, dass ich mit meinem Hund auf seinem Privatweg spazieren gehe. Den Hund führe ich stets an der Leine. Trotzdem werde ich barsch zurückgewiesen. Der Privatweg ist befahrbar, führt auf den Hof, aber auch an der Hofstelle vorbei.

Nach § 57 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW) gilt Folgendes: In der freien Landschaft ist das Betreten der ­privaten Wege, Pfade und Wirtschaftswege zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet. Das gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen. Das Radfahren ist...