Kein Wegerecht?

Hinter meiner Wiese liegt ein Acker mit direktem Zugang zum öffentlichen Weg. Der Eigentümer behauptet, er habe ein Wegerecht über meine Fläche. Doch dieses angebliche Wegerecht wurde seit über 50 Jahren nicht mehr beansprucht, auch in meinem Grundbuch steht nichts. Kann sich der Nachbar auf altes Recht berufen?

Ihr Nachbar kann sich offensichtlich nicht auf ein dinglich gesichertes Wegerecht (Dienstbarkeit) zugunsten seiner Ackerfläche berufen. Er möchte trotzdem mit seinen Maschinen über Ihre Grünlandfläche fahren, das müssen Sie nicht dulden.

Möglicherweise käme in Betracht, dass Ihrem Nachbarn aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung ein solches Wegerecht zustehen könnte. Eine solche Vereinbarung müsste zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn getroffen...