Kein Ausgleich für Glasfaserkabel?

Die Deutsche Glasfaser hat ein Glasfaserkabel unter unserem Privatweg „durchgeschossen“. Ich wurde vorher nicht informiert oder gefragt. Auf meine Anfrage um Klärung bzw. Kostenerstattung reagiert die Firma nicht. Muss ich das Kabel ohne Ausgleich akzeptieren?

Die Rechtslage ergibt sich aus § 76 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Danach haben Eigentümer von Grundstücken die Errichtung und den Betrieb von Telekommunikationslinien auf ihren Grundstücken zu dulden, sofern das Glasfaserkabel im Schutzstreifen einer rechtlich bereits gesicherten Leitung verlegt wird und dadurch die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt wird oder das Grundstück durch das Glasfaserkabel nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

In Ihrem Fall wurde das Kabel vermutlich nicht in einem vorhandenen Schutzstreifen verlegt. Dies ist in der Praxis häufig nur dann der Fall, wenn Telekommunikationsleitungen im...