Gilt Wegerecht über den Hof noch?

Mein Nachbar hat zwei Hofzufahrten. Eine davon führt direkt über meinen Hof. Das Wegerecht dafür ist 1911 ins Grundbuch eingetragen worden. Muss ich es dulden, dass fast alle Futtertransporte und Güllefahrten über meine Zufahrt gehen – auch wenn der Nachbarbetrieb inzwischen verpachtet ist?

Sie teilen mit, das Wegerecht sei zugunsten Ihres Nachbarn im Grundbuch eingetragen. Demnach besteht es unabhängig von der Person des Eigentümers des Nachbargrundstückes und damit auf Dauer.

Da Sie den genauen Wortlaut der Dienstbarkeit nicht mitteilen, unterstellen wir den in diesen Fällen üblichen Wortlaut des Wegerechts „zum Gehen und Fahren“ über ­Ihre Grundstücksparzelle.

Das Fahrrecht berechtigt zum Überfahren mit den jeweils gebrauchsüblichen Fahrzeugen: Waren das im Jahr 1911 womöglich noch von Kühen oder Pferden gezogene Gespanne, so sind heute die üblichen Maschinen und Fahrzeuge zur Inanspruchnahme des Wegerechts zulässig.

Demnach gehen wir davon aus,...