Gemeinde will Wegefläche verkaufen

Unsere Gemeinde hat 2018 ein Wirtschaftswege-konzept erstellt. Einige Wege werden nicht mehr gebraucht, sie sollen verkauft werden. Mein Feldnachbar möchte eine Wegefläche erwerben. Das möchte ich nicht, weil mein Acker angrenzt. Der Weg könnte in der Flur­­bereinigung entstanden sein

Es stellt sich die Frage, wer Eigentümer der Wegefläche ist. Handelt es sich um eine für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straße im Eigentum der Gemeinde, so müsste nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW die Gemeinde den Weg in einem förmlichen Verfahren einziehen: Die Einziehung müsste öffentlich bekannt gemacht werden und ­Betroffene können Einwendungen erheben. Liegen die Wege ­innerhalb der Gemeinde, sind sie regelmäßig im Straßenverzeichnis aufgelistet. Da in Ihrem Fall offensichtlich aber nur wenige Anlieger betroffen sind, gehen wir davon aus, dass kein öffentlich gewidmeter Verbindungsweg vorliegt.

Ist der Weg in einer Flurbereinigung entstanden, müssen die Regelungen des Flurbereinigungsplanes beachtet werden. Oft sind in diesem Plan „Widmungen“ festgelegt, zum Beispiel „Die...