Prinzipiell ist der Eigentümer eines Weges auch für dessen Unterhaltung zuständig. Allerdings leiden fast alle Gemeinden derzeit an Finanzierungsnöten. Eine Folge davon ist, dass notwendige Unterhaltungen an gemeindeeigenen Wegen und Straßen nicht vorgenommen oder auf die lange Bank geschoben werden.
Weil die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig ist, muss sie jedenfalls dafür sorgen, dass der Weg ohne Gefahren befahren werden kann. Sie schildern, dass der Weg an einigen Stellen abgesackt ist und viele Löcher aufweist. Deshalb könnte bald die Situation auftreten, dass der Weg nicht mehr gefahrlos befahren werden kann. Sie sollten die Gemeinde darauf hinweisen, dass sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt und die Unterhaltung in Form der Schadenbeseitigung vornehmen muss.
(Folge 8-2018)