Gemeinde lässt Graben zuwachsen

Ein Graben mit wenig Gefälle und Bewuchs wurde 2016 letztmals gereinigt. Nun steht erneut Wasser in dem Vorfluter, sodass die Dränagen nur schwach oder gar nicht abfließen. Die Gemeinde lehnt die Räumung ab, sie habe derzeit kein Geld. Was kann ich tun?

Der Bund hat die Gewässerunterhaltung in § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt. Danach umfasst die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers seine Pflege und Entwicklung, wozu insbesondere die Erhaltung des Gewässerbettes zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, die Erhaltung der Ufer und Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers zählen.

Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die allerdings nur gegenüber der Wasserbehörde besteht. Dritte, etwa die Eigen­tümer...