Wochenblatt-Leserin Julia G. in P. fragt: Die Anliegerbeiträge beim Wirtschaftswegebau sind immens hoch. Jetzt soll in NRW die Förderrichtlinie für Straßenbaubeiträge geändert werden, sodass das Land die Beiträge der Grundstückseigentümer komplett übernimmt statt wie bisher nur zur Hälfte. Doch gilt diese Förderrichtlinie aktuell nur für den Innen-, nicht aber für den Außenbereich. Ist das Ganze womöglich nur ein Wahlkampftrick, bei dem die Landwirtschaft leer ausgeht?
Sonja Friedemann, Rechtsanwältin beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, weiß Rat: Dieses Thema wird in Nordrhein-Westfalen in der Tat gerade von der Politik diskutiert. Dabei geht es aber nicht darum, die Straßenbaubeiträge komplett abzuschaffen. Ziel ist es, diese Beiträge mit einer 100%-Förderung durch das Land zu versehen.
Förderrichtlinie
Derzeit existiert eine Förderrichtlinie, die an die beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen anknüpft. Zur Förderfähigkeit bedarf es einer entsprechenden Satzung. Diese Satzung gibt es mehrheitlich für Innenbereichswege, aber nur ganz selten für Wirtschaftswege. Lediglich einzelne Kommunen haben die Wirtschaftswege als Straßenausbaumaßnahme in die Beitragssatzungen einbezogen – trotz entgegenstehender Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.
Beitragspflicht bleibt
Zur Klarstellung: Eine komplette Abschaffung der Straßenbaubeiträge ist damit nicht vollzogen, da die Beitragspflicht der Eigentümer bestehen bleibt. Genau dies kritisiert die Opposition in Nordrhein-Westfalen. Die Änderung der Förderhöhe gibt keine Sicherheit für die Zukunft, da das Heimatministerium die Förderrichtlinie auch ohne Landtagsbeschluss ändern kann.
Antragsberechtigt sind nach der derzeit geltenden Förderrichtlinie für den hälftigen Beitrag ohnehin nicht die Grundstückseigentümer, sondern die Gemeinden und Gemeindeverbände. Insofern würde es der Sache wohl nicht gerecht, dies als „billigen Wahlkampftrick“ abzutun.
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(Folge 14-2022)