Fremde Leitungen durch Acker verlegen?

In den 1970er-Jahren entstand in Nähe unseres Hofes ein Campingplatz. Mein Vater stimmte damals zu, dass je eine Trink- und Abwasserleitung durch unseren Acker verlegt wurden. Ein Schriftstück dazu liegt nicht vor. Gilt die Zustimmung zum Leitungsbau für ewig? Wegen einer Baumaßnahme müssten die Leitungen verlegt werden. Wer trägt die Kosten?

Zunächst wäre zu klären, ob Sie an den Gestattungsvertrag, den Ihr Vater abgeschlossen hat, gebunden sind. Das wäre der Fall, wenn das Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen wäre. Doch es liegt nichts Schriftliches und auch keine Grundbucheintragung vor. In diesem Fall läge nur ein schuldrechtlicher Gestattungsvertrag zwischen Ihrem Vater und dem Nachbarn vor. Hier wäre zu prüfen, ob Sie mit der Hofübernahme auch die Pflicht übernommen hätten, die Leitung zu dulden. Grundsätzlich ist das nicht der Fall. Denn ein schuldrechtlicher Vertrag gilt nur zwischen den beiden Parteien, die ihn abgeschlossen haben.

Allerdings könnten Sie in die...