Ein „historischer Eigentümer“?

Zwischen meinem Acker und dem Sportplatz der Gemeinde verläuft ein Weg, der kaum genutzt wird. Im Grundbuch stehen drei Eigentümer zu je einem Drittel. Einer davon ist ein „historischer Eigentümer“. Was bedeutet dies? Wegerechte sind nicht eingetragen.

Streng rechtlich ist der historische Eigentümer derjenige, der früher einmal Eigentümer im Grundbuch war. Im Grundbuch in Abteilung 1 ist dessen Name rot unterstrichen, das heißt gerötet, weil dieser nicht mehr Eigentümer ist. Das Grundstück könnte in der Vergangenheit veräußert und übertragen worden sein oder der Eigentümer ist verstorben und wurde beerbt.

Wenn das Grundbuch an der Wegparzelle in Abteilung 1 drei Eigentümer zu je einem Bruchteil von 1/3 ausweist, dann gehört das Eigentum den Eigentümern zu je einem Drittel. Wenn in diesem Zusammenhang anstelle des Namens eines Miteigentümers das Grundbuch als aktuellen Eigentümer mit „historischer Eigentümer“ ausweisen sollte,...