Ballenwagen mit Werbung an Straße?

Der örtliche Sportverein möchte kostenlos einen Ballenwagen mit Bannerwerbung für den Verein auf meinen Acker an einer Landesstraße stellen. Was muss ich beachten, um rechtlich keine Probleme zu bekommen?

In der Tat müssen Sie einige Vorschriften beachten: Grundsätzlich sind Anlagen der Außenwerbung – auch Werbeanlagen genannt – im Außenbereich unzulässig. Unter Werbeanlagen fallen alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen. Hierunter versteht man Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbung, Schaukästen, Zettel- und Bogenanschläge oder Säulen, Tafeln und Werbe­flächen.

Ausnahmsweise dürfen aber solche Werbeanlagen im Außenbereich gebaut werden,...