Über Grenze gepflügt: Was tun?

Der von mir beauftragte Lohnunternehmer hat mit seiner Pflanzmaschine zu nah an einem Weg (gegenüber Wohngebiet) gepflügt. Der Weg ist gepflastert und nur 3 m breit. Die Bankette könnte wegbrechen oder die Laternenmasten bald schief stehen. Welchen Grenzabstand hätte er beachten müssen? Wer haftet, wenn die Gemeinde Schadenersatz fordert?

Ihren Acker dürfen Sie bis an die Flurstücksgrenze bewirtschaften. Der Gesetzgeber hat diesem Grundsatz auch dadurch Rechnung getragen, dass er dem Eigentümer des angrenzenden Grundstücks auferlegt, bei der Errichtung von Einfriedigungen einen Grenzabstand von 0,50 m einzuhalten. Sie sollen Ihre Flächen mit landwirtschaftlichem Gerät bis an die Grundstücksgrenze nutzen dürfen. Etwas anderes gilt nur, wenn das benachbarte Grundstück in gleicher Weise bewirtschaftet wird. Der befestigte Weg, der an...