Äste abschneiden?

Vor 20 Jahren hatten wir eine Grünlandfläche mit Buchen bepflanzt. Mittlerweile ragen die Äste am Rand in einen städtischen Wirtschaftsweg. Wer muss die Äste beseitigen?

Als Eigentümer der Waldfläche sind Sie primär verpflichtet, die überhängenden Äste zu beseitigen. Bei den Ästen handelt es sich nicht um Pflanzen, die zum Straßenkörper gehören. Für die Unterhaltung solcher Bepflanzungen wäre die Stadt als Eigentümerin des Weges zuständig. Vermutlich beeinträchtigen die Äste die Nutzung des Weges. Aus diesem Grund wird Sie die...