4 m Acker am Deich stilllegen?

Mein Acker grenzt direkt an den Weserdeich. Nun teilt die Bezirksregierung mit, dass ich einen 4 m breiten Streifen entlang des Deiches ab sofort nicht mehr beackern darf. Dadurch verliere ich etwa 2500 m2. Muss ich diese „Zwangsenteignung“ hinnehmen?

Die Deiche an der Weser sind mit großem finanziellen Aufwand gebaut worden. Deshalb ist der Schutz dieser Anlagen im Landeswassergesetz NRW (LWG) gesondert geregelt. Nach § 82 Abs. 1 LWG ist es auf Deichen und in einer Schutzzone von beidseitig 4 m Breite zum Deichfuß verboten, Tiere, ausgenommen Schafe, zu weiden, Sträucher und Bäume zu pflanzen und die Grasnarbe zu schädigen und zu entfernen. Damit ist eine ackerbauliche Nutzung in diesem Bereich nicht zulässig.

Von diesem Verbot kann die Behörde zwar eine widerrufliche Befreiung erteilen, allerdings nur, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dieses erfordern...