Was darf Rohrreiniger berechnen?

Das Abwasserrohr in unserem Haus war verstopft. Die WC-Schüssel hatten wir schon abgebaut, der Handwerker musste nur noch die Spirale reinschieben. Nach 3 bis 4 m war das Rohr frei. Trotzdem hat er das Rohr fast 20 m weit gesäubert. Was meines Erachtens völlig unnötig war. Müssen wir alle seine berechneten Stunden bezahlen? Auch seine Anfahrtskosten hat er in Rechnung gestellt.

Welche Arbeiten der Fachmann auszuführen hatte, hängt von den konkreten vertraglichen Absprachen ab, die getroffen wurden. Sofern Sie ihn beauftragt haben sollten, nur bis maximal 4 m das Rohr zu reinigen, hätte auch nur bis dahin ein abrechenbarer Auftrag vorgelegen.

Wahrscheinlich haben Sie den Handwerker jedoch ohne eine genaue Auftragsbeschreibung mit der Rohreinigung beauftragt. Dann obliegt es seiner Expertise, wie weit hier Arbeiten...