Wann verjähren Erbbauzinsen?

Wir haben ein Grundstück im Erbbaurecht vergeben. Der Berechtigte hat darauf ein Mehrfamilienhaus gebaut. Ende 1999 hat er eine Eigentumswohnung verkauft. Der Käufer ist in den Erbbaurechtsvertrag eingestiegen. Leider haben wir damals vergessen, den neuen Eigentümer anzuschreiben und ihn zur Zahlung aufzufordern. Bisher hat der alte Eigentümer den Anteil weitergezahlt. Ihm ist zehn Jahre nicht aufgefallen, dass er zu viel gezahlt hat. Wie sieht es mit Verjährung aus?

Der Erbbauzinsanspruch unter­liegt – wie in der Regel alle anderen Ansprüche – einer dreijährigen Verjährungsfrist. Diese Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs und der Kenntnis oder grobfahrlässigen Unkenntnis des Gläubigers von diesem Anspruch.

In Ihrem Fall ist vermutlich am Jahresanfang der jährliche Erbbauzins­anspruch entstanden. Von diesem Anspruch...