Wann Eigenbedarf anmelden?

Ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses. Bis Anfang 2011 hatten wir es bewohnt. Danach haben wir es vermietet. Wir möchten das Haus verkaufen oder auf meine Tochter überschreiben. Wann kann der Käufer, meine Tochter oder ich Eigenbedarf anmelden? Der Mieter wusste bei Miet­beginn, dass wir das Haus verkaufen wollten.

Veräußert der Vermieter das Miet­objekt an eine dritte Person, wird durch den Verkauf der Mietvertrag nicht beeinträchtigt. Der Käufer tritt anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten ein, die sich aus dem Mietvertrag ergeben.
Der Erwerber hat mit dem Zeitpunkt der Eintragung der Eigentumsübertragung des Mietobjektes in das Grundbuch die Möglichkeit, das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige eines Haushalts benötigt. Die Eigenbedarfsgründe müssten in der Person des Erwerbers vorliegen.

Eine Wartefrist für den Ausspruch der Eigenbedarfskündigung gibt es nicht, es gilt die Kündigungsfrist des § 573c BGB. Sie beträgt bei einer Mietdauer bis zu fünf...