Wärmezähler in Mietwohnung?

Ich habe eine Mietwohnung auf dem Hof. Der Mieter verlangt, dass ich bis 31. Dezember 2013 Wärmezähler einbaue, das wäre Gesetz. Wir haben eine gemeinsame Heizanlage. Bislang rechne ich nach Verbrauch und Quadratmeter Wohnfläche ab. Ist diese Abrechnung 2014 nicht mehr möglich?

Wir gehen davon aus, dass Sie mit dem Mieter einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben, der die Abrechnung der Betriebskosten und damit auch die Abrechnung der Kosten, die für die Wärmeerzeugung anfallen, regelt. Allerdings findet die Vertragsfreiheit in den einzelnen Bestimmungen der Heizkostenverordnung ihre Grenzen, wenn es sich um ein vermietetes Objekt handelt, das aus mehr als zwei Wohneinheiten besteht.

§ 2 HeizkostenV besagt: außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften der Verordnung rechtsgeschäftlichen...