Vierte Wohnung im alten Stall?

Wir betreiben einen Hof im Außenbereich. Zum Betrieb gehören das Haupthaus und drei Wohnungen, allesamt Dachgeschosswohnungen. Gern würden wir einen vorhandenen separaten Stall zusätzlich als ebenerdige Altenteilerwohnung umbauen. Bekommen wir dafür eine Baugenehmigung, ohne dass wir eine vorhandene Wohnung schließen müssen?

Da Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich betreiben, ist für die rechtliche Beurteilung bezüglich der Errichtung eines Altenteilerhauses § 35 Abs. 1 BauGB einschlägig. Nach § 35 Abs. 4 Ziffer 4 BauGB kann ein landwirtschaftlicher Betrieb neben den privilegierten...