Versicherung will Verträge koppeln

Durch Blitzschlag wurde die Computerfütterung in unserem gepachteten Kuhstall zerstört. Der Verpächter hat das Gebäude versichert, meine Feuerversicherung deckt den Inhalt. Der Versicherungsvertreter schlägt als Bedingung für eine Erstattung des Schadens vor, dass wir unsere Feuerversicherung mit der Gebäudeversicherung des Verpächters koppeln. Müssen wir dies akzeptieren?

Die Verknüpfung einer Entschädigung mit dem Neuabschluss eines Versicherungsvertrages ist bei Versicherungen eine verbreitete „Unart“. Der Kunde wird auf diesem Wege zu einem neuen Vertrag gedrängt.

Ist der Blitzschaden nachgewiesen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung aus der Inventarver­sicherung Feuer, unabhängig davon, ob Sie einen Neuvertrag bei der Gesellschaft abschließen. Im Gegenteil, Ihnen steht nach Re­gulierung oder Ablehnung des Schadens sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht von vier Wochen zu.

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