Versicherung will nicht zahlen

Unsere Tochter ist mitten in der Nacht bewusstlos im Badezimmer zusammengebrochen. Der Wasserhahn ist die ganze Zeit gelaufen. Sie wurde erst morgens um 4 Uhr gefunden. Weil das Wasser wegen des verstopften Abflusses nicht ablaufen konnte, sind Schäden entstanden: Tapeten lösen sich ab, Parkett ist aufgequollen, Wände sind feucht, Türen verzogen. Die Versicherung will für den Schaden nicht aufkommen. Sie meint, es lag kein Rohrbruch vor.

Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die Versicherung zu Unrecht Leistungen wegen des eingetretenen Wasserschadens abgelehnt hat. Dazu müssten wir die Korrespondenz kennen, die zwischen Ihnen und der Gesellschaft geführt wurde, einschließlich des Wortlauts der Schadensmeldung, mit der Sie den Sachverhalt angezeigt haben.

Die Leitungswasserklauseln in der Gebäude- und Hausratversicherung sind identisch, sodass auch die Eintrittspflicht in beiden Versicherungszweigen bei Leitungswasserschäden gleichen Voraussetzungen unterliegt. Versichert...