Vermächtnis, letzt­willige Verfügung?

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einer letztwilligen Verfügung? In welchem Gesetz ist dies geregelt? Wer entscheidet bei Streit in der Familie, wie das eine oder andere auszulegen ist?

Der Begriff „letztwillige Verfügung“ ist der Oberbegriff für die Erklärung des letzten Willens des Erblassers. Dies kann zum Beispiel in Form eines privatschriftlichen oder öffentlichen Testaments geschehen oder in Form eines Erbvertrages mit dem Erben.
Das Vermächtnis hingegen ist eine der möglichen Anordnungen des Erblassers in seiner letztwilligen Verfügung. Auch hier hat der Erblasser verschiedene Gestaltungsmittel: Zum einen die Erbeinsetzung, dann das Vermächtnis, eine Auflage, die Teilungsanordnung und so weiter.

Mit der Erbeinsetzung bestimmt der Erblasser, wer den Nachlass „mit Lust und Last“, also mit allen Vor-...