Unterstand ohne Baugenehmigung?

Ich bewirtschafte einen Hobby­betrieb im Außen­bereich. Nun kann ich Seiten­teile und Bedachung eines Gewächshauses erhalten; davon möchte ich einen Unterstand für mein Kaminholz bauen. Die Fläche ist 9 x 9 m und gepflastert. Benötige ich eine Baugenehmigung?

Gemäß § 63 Bauordnung NRW (BauO NW) sind grundsätzlich sämtliche Bauvorhaben genehmigungsbedürftig, es sei denn, es handelt sich um genehmigungsfreie Vorhaben.

Nach § 65 Abs. 1 Ziffer 1 BauO NW sind Gebäude bis 30 m3 Rauminhalt genehmigungsfrei, allerdings nur dann, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Gleiches gilt für Gebäude, die eine Firsthöhe bis zu 4 m haben und nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Gemäß § 65 Abs. 1...