Überfahrt beseitigt

Die Stadt unterhält neben unserem Acker eine Straße mit Graben. Unsere Fläche ist bisher nur durch eine Überfahrt über den Vorfluter erreichbar gewesen. Nunmehr hat die Stadt den Graben ausgehoben und einfach die Überfahrt beseitigt. Während der Baumaßnahme rief eine Mitarbeiterin der Stadt bei meinen Eltern an und teilte mit, man werde die Überwegung beseitigen. Es sei denn, wir bezahlen das neue Rohr. Am nächsten Tag war der Bagger weg. Können wir eine neue Überwegung fordern?

Das Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) regelt in § 20 die Zufahrten und Zugänge von Straßenanliegern. Zufahrten sind danach die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmten Verbindungen von anliegenden Grundstücken mit Straßen. Im Weiteren regelt das Gesetz die Rechtsfolgen, wenn durch eine Änderung oder Einziehung...