Tennisplatz weg?

Hinter unserem Hausgarten befindet sich ein behördlich genehmigter Tennisplatz aus Kunstrasen, der in den 1990er-Jahren gebaut wurde. Wir möchten die Fläche, die uns gehört, zu einem Stein-Kräutergarten umnutzen. Ein Teil des Platzes liegt im Bebauungsplan der Gemeinde, der Rest außerhalb. Benötigen wir eine Genehmigung?

Gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Vorhaben zulässig, die sich nach Art, Maß und baulicher Nutzung der Bauweise und der Grundstücksfläche … in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das gilt vorrangig für bauliche Anlagen. Erst recht gilt dies für den Rückbau genehmigter baulicher Anlagen, hier den Tennisplatz, auf dem Sie einen Stein-Kräutergarten anlegen möchten.

Gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 28...