Teleleitung durch Wald verlegt

Ohne mein Okay hat die Telekom eine Leitung durch meinen Wald verlegt und Schäden an einer Douglasienkultur verursacht. Die Telekom hat sich bereits entschuldigt und erklärt, dass sie sich mit mir einigen möchte. Welche Rechte habe ich? Wie viel Ausgleich kann ich fordern?

Die Rechtslage ergibt sich aus § 76 Telekommunikationsgesetz (TKG). Danach ist ein Grundeigentümer verpflichtet, eine Telekommunikationsleitung zu dulden, wenn sie auf einer rechtlich bereits gesicherten Trasse verlegt ist (in der Regel sind dies Gas- oder Stromleitungstrassen) oder wenn die Leitung nicht stört. Letzteres wäre der Fall, wenn eine Leitung entlang der Grenze in einem nicht beackerten, landwirtschaftlichen Grundstück verlegt wird.

In Ihrem Fall ist offensichtlich eine rechtlich gesicherte Trasse nicht vorhanden. Die...