Strommast an anderer Stelle?

Auf meiner Fläche steht ein Strommast (10-kV-Leitung). Der frühere Eigentümer hatte einen Pachtvertrag mit dem Stromversorger abgeschlossen, der aber abgelaufen ist. Im Grundbuch ist nichts eingetragen. 2013 wollen wir unter der Trasse eine Halle bauen. Können wir vom Versorger den Rückbau des Mastes und eine Nutzungsentschädigung fordern?

Die Rechtslage richtet sich nach der „Niederspannungsanschlussverordnung“. § 12 Abs. 1 regelt, dass Anschlussnehmer, die Grundstückseigentümer sind, Nieder- und Mittelspannungsleitungen unentgeltlich dulden müssen. Die Duldungspflicht betrifft Grundstücke, die selbst an das Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, ferner solche, die vom Eigen­tümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem an das Netz angeschlossenen Grundstück genutzt werden, oder – des Weiteren – Grundstücke, für die die Möglichkeit des Netzanschlusses sonst wirtschaftlich...