Schleppdach am Schuppen illegal?

Wir haben an einem Schuppen, etwa 30 Jahre alt, ein Schleppdach angebaut. Eine feste Bodenplatte ist nicht vorhanden. Der Kreis teilt jetzt mit, dass wir ein Gebäude ohne Genehmigung errichtet haben. Dafür könnten wir keine Genehmigung erhalten. Unser Hof ist nicht in der Höfeordnung, die meisten Flächen sind verpachtet. Gibt es eventuell ein Gewohnheitsrecht für das Abdach?

Ein Gewohnheitsrecht derart, dass nicht geahndete „illegale“ Bauvorhaben nach jahrzehntelanger Duldung zu genehmigen sind, gibt es nicht. Entscheidend ist daher die tatsächliche Rechtslage.

In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob der von Ihnen bewohnte Bauernhof in der Höfeordnung eingetragen ist. Das Baurecht unterscheidet nicht zwischen Höfen im Sinne der Höfeordnung und Betrieben, die nicht in der Höferolle eingetragen sind. Entscheidend ist, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 201 BauGB handelt, das heißt, dass Landwirtschaft, insbesondere Ackerbau, Wiesen-...