Schadenersatz von Tierärztin fordern?

Als meine Stute Koliksymptome zeigte, beauftragte ich eine fremde Tierärztin mit der Behandlung, weil diese gerade vor Ort war. Ihre Diagnose lautete Kolik bzw. Darmträgheit, nachdem sie das Tier untersucht hatte. Eine rektale Untersuchung wurde allerdings nicht vorgenommen. Zudem wies sie mich an, das Pferd zu führen. Als ich später den Stall verließ, hatte die Stute ruhig in ihrer Box gestanden. Am nächsten Morgen fand ich das Tier liegend und krampfend vor. Daraufhin verständigte ich meinen Tierarzt. Bei der Rektaluntersuchung stellte er fest, dass eine Darmverschlingung vorlag. Also fuhr ich unverzüglich in die Tierklinik. Bei der Ankunft verendete das Tier. Soll ich Schadenersatz von der erstbehandelnden Tierärztin fordern?

Ein Schadenersatzanspruch gegen die behandelnde Tierärztin bestünde dann, wenn diese ihre Pflichten aus dem Behandlungsvertrag schuldhaft verletzt hat und hierdurch ein Schaden – der Tod des Pferdes – verursacht wurde. Im Fall einer Kolik bzw. einem Verdacht auf Kolik ist die rektale Untersuchung eine der wichtigsten diagnostischen Maßnahmen, vor allem um die Ursache der Koliksymptome festzustellen und die weitere Behandlung festzulegen.

Unter der Voraussetzung, dass Koliksymptome vorlagen, ist das Unterlassen einer rektalen Untersuchung somit durchaus als Sorgfaltspflichtverstoß zu sehen.

Ein weiterer...