Rodung von Obstbäumen verboten?

Mein Nachbar hat auf seinem Grundstück etwa 15 ältere Obstbäume gerodet. Durch die Zusammenlegung mehrerer Teilstücke wollte er die Fläche für den Pächter attraktiver machen. Jetzt teilt ihm der Kreis Folgendes mit: Die Bäume seien widerrechtlich entfernt worden. Im Frühjahr 2013 müsse er Neuanpflanzungen anlegen, sonst drohe eine Geldbuße. Wir empfinden dies als Enteignung. Der Nachbar hat nie Fördergeld für seine Obstbäume erhalten.

Grundsätzlich darf ein Eigentümer mit seiner Fläche verfahren, wie er möchte. Gerade für Obstbäume kann es jedoch sein, dass sie im Rahmen einer Landschaftsplanung als Streuobstwiese oder geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt worden sind. Sollte ein solcher Landschaftsplan in Ihrer Gemeinde existieren und eine Schutzgebietsausweisung vorsehen, durfte der...