Rente anderweitig absichern?

2003 haben wir unseren Resthof gegen Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente verkauft. Zur Sicherung der Rente ist im Grundbuch eine ­Reallast an erster Stelle am Kaufobjekt eingetragen. Jetzt möchte der Käufer den Resthof veräußern. Zur Absicherung unserer Rente schlägt er die ­Sicherstellung an einem anderen Grundstück vor. Sollten wir dies akzeptieren? Die Rente ist unsere Alterssicherung.

Gegen den Vorschlag des Käufers ist nichts einzuwenden, sofern das andere Objekt, also das neue Grundstück, ebenso werthaltig ist wie der von Ihnen verkaufte Resthof.

Eine Reallast hat zum Inhalt, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Reallast im Grundbuch eingetragen ist, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind (§ 1105 BGB)....