Reiten auf Privatweg

Vor unserem Hof verläuft ein Weg. Er ist im Grundbuch als Hofraumfläche ausgewiesen, der Nachbar hat jedoch ein Wegerecht. Andere Nachbarn nutzen den Weg regelmäßig als Reitweg. Dort spielen unsere Enkelkinder. Auf höfliches Bitten reagieren die Reiter nicht.

Wir unterstellen, dass der Weg vor Ihrem Hof nicht ganz oder teilweise von der Gemeinde als öffentlicher Weg gewidmet wurde. Das sollen Sie zunächst bei der Gemeinde erfragen, weil sich dadurch die rechtliche Beurteilung ändern kann.
Falls der Weg nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist, können Sie als Grundstückseigentümer den Nachbarn untersagen, den Weg vor dem Hof zum Reiten oder Gehen zu benutzen.

Doch Sie müssen auch die Regelungen des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalens (LG NW) und eines eventuell...