Rechnung des Notars verjährt?

2005 habe ich mit meinem Sohn bei einem Anwalt eine notarielle Erklärung im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit besprochen. Damals hatte er wohl vergessen, uns eine Rechnung zu schreiben. Die Rechnung soll uns dann 2008 zugestellt worden sein. Eine Mahnung haben wir aber nicht erhalten. Ist die Rechnung nicht längst verjährt?

Gebühren eines Notars werden mit der Beendigung des gebührenpflichtigen Geschäfts fällig, zum Beispiel die Beurkundungsgebühr mit der Unterzeichnung der Niederschrift. Der Gebührenanspruch verjährt in vier Jahren (§ 17 Abs. 1 Kostenordnung). Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig wurde.

In Ihrem Fall begann die Verjährung mit Ablauf des Jahres 2005, weil die Beurkundung...