Die haftungsrechtliche Gemengelage stellt sich in Ihrem Fall so dar: Zum einen sind die Tierhalter für die Schäden verantwortlich, die durch das tierspezifische Verhalten ihrer Pferde Dritten zugefügt werden. Zum anderen trifft Sie als Grundstückseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht bezüglich der Weideeinzäunungen.
Brechen die Tiere aus der Weide aus, laufen auf eine Straße und kollidieren mit einem Pkw, müssen Sie damit rechnen, von dem Geschädigten in Anspruch genommen zu werden. In einem solchen Fall prüfen die Polizeibeamten, die den Unfall vor Ort aufnehmen, in welchem Zustand sich die Zäune befunden haben. Sollten die Zäune nicht den Anforderungen entsprechen, haften Sie dem Geschädigten neben dem Tierhalter als Gesamtschuldner auf Schadenersatz. Diese Haftung können Sie im Verhältnis zum Geschädigten nicht mit der von den Tierhaltern abgegebenen Erklärung, das Ausbruchsrisiko sei versichert, ausschließen.
Das Risiko der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (wie eine nicht ordnungsgemäße Einzäunung) ist im Regelfall in der von Ihnen abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Im Versicherungsvertrag ist aber klarzustellen, dass sich das Risiko auch auf den Ausbruch von Pensionspferden bezieht.
Diese Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Sie nicht als Tieraufseher anzusehen sind. Tieraufseher ist nach § 834 BGB derjenige, der für den, der Tiere hält, die Führung der Aufsicht über die Tiere durch Vertrag übernimmt. Der Tieraufseher haftet dem Geschädigten gegenüber unter den Voraussetzungen des § 833 BGB praktisch wie der Tierhalter. Die Rechtsprechung hat die Personen als Tieraufseher angesehen, denen ein Tier in Pension gegeben worden ist. Gleiches gilt für den, der eine Pferdebox mit einem Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.
In Ihren Verträgen haben Sie es klargestellt, dass die Pferdebesitzer ihre Tiere selbst versorgen müssen. Diese Klausel spricht dafür, dass Sie nicht der Tieraufseher sind. Wie ein Gericht diese Frage in einem Streitfall bewerten wird, können wir nicht beurteilen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie das Risiko, als Tierhüter in Anspruch genommen zu werden, durch eine Versicherung abdecken.