Pferdekauf: Über den Tisch gezogen?

Anfang September habe ich einen Haflinger per Handschlag gekauft. Der Pass lag dem Verkäufer nicht vor, angeblich war er noch beim Vorbesitzer. Einen Vertrag oder eine Ankaufsuntersuchung gibt es nicht. Das Tier sollte 9 Jahre sein, doch mein Tierarzt schätzt, dass es 12 bis 14 Jahre auf dem Buckel hat. Zudem leidet es unter starkem Pilzbefall – mir als Insektenstiche verkauft. Jetzt weist es Unklarheiten beim Traben auf. Wie komme ich an den Pferdepass? Ich fühle mich betrogen.

Beim Kauf per Handschlag ohne Abreden zum Umfang der Haftung des Verkäufers sind die gesetzlichen Vorschriften über die kaufrechtliche Gewährleistung einschlägig. Das bedeutet: Der Verkäufer haftet dem Käufer innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe des Pferdes für jeden erheblichen Mangel, der bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Hat der Verkäufer eine falsche Altersangabe gemacht (die Sie etwa durch Zeugen beweisen können), wäre dies ein unbehebbarer Mangel, der den Käufer zur Kaufpreisminderung oder zum Rücktritt berechtigt. Sollte die falsche Angabe jedoch nicht vom Verkäufer stammen, sondern lediglich ein Übermittlungsfehler des...