Pferdeheu wieder abholen?

Anfang Oktober hatten wir 25 Großballen Heu an einen Pferdehalter verkauft und ausgeliefert. Bis heute, acht Wochen später, hat er nicht gezahlt. Angeblich ist er für seine schlechte Zahlungsmoral bekannt. Können wir das Heu wieder abholen? Alles war mündlich abgesprochen.

Es ist davon auszugehen, dass Sie mit der Lieferung das Eigentum an dem Heu auf den Pferdebauern übertragen haben. Deshalb können Sie das Heu nicht einfach wieder abholen, denn es gehört Ihnen nicht mehr, auch wenn es noch nicht bezahlt ist. In der Regel wird bei der Lieferung von Ware (hier Heu) kein Eigentumsvorbehalt vereinbart mit dem Inhalt, dass das Eigentum erst bei vollständiger Bezahlung der Ware übergehen soll.

Zur Erläuterung: Juristisch wird bei der...