Sie haben mit dem Pferdepensionsbetrieb einen Kaufvertrag geschlossen. In der Rechnung hatten Sie dem Käufer ein Zahlungsziel von vier Wochen gesetzt, jetzt befindet sich Ihr Vertragspartner in Verzug. Das bedeutet, dass der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis den durch den Verzug bedingten weiteren Schaden zu erstatten hat. Hierzu gehören Verzugszinsen, die der Käufer vom Eintritt der Fälligkeit der Forderung auf die Kaufsumme zu entrichten hat.
Nach § 288 BGB betragen die Verzugszinsen bei Rechtsgeschäften unter Geschäftsleuten 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Basiszins lag vom 1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2012 bei 0,12 %; er ist zum Stichtag 1. Januar 2013 erstmals in den Negativbereich gerutscht und beträgt jetzt –0,13 %. Deshalb können Sie jetzt Verzugszinsen von 7,87 % von Ihrem Geschäftspartner fordern. Außerdem hat der Käufer die von Ihnen verauslagten Mahn- und Rechtsverfolgungskosten zu tragen.
Kaufpreisforderungen verjähren innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Ist die Forderung zum Beispiel im Dezember 2012 entstanden, endet die Frist Ende 2015.
Sie sollten Ihren Käufer schriftlich auffordern, die Schuld binnen einer Frist von zehn Tagen auszugleichen. Gleichzeitig sollten Sie androhen, dass Sie im Fall der Nichtzahlung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werden.
Diese Mahnung sollten Sie per Einwurfeinschreiben versenden, damit Sie den Zugang einigermaßen verlässlich nachweisen können. Ein sicherer Beweis ist die Übersendung einer Erklärung per Einschreiben, egal in welcher Form, aber nicht.
Der einzige Beweiswert, den man der Versendung einer Erklärung mit Einschreiben zumessen kann, ist, dass ein Briefumschlag einer bestimmten Person zugegangen ist. Im Zweifel hätte der Versender eines Briefes auch dessen Inhalt zu beweisen. Die sicherste Form, den Zugang einer bestimmten Erklärung an einen Adressaten nachzuweisen, ist es, das Schreiben durch den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.
Sollte der Schuldner erneut nicht reagieren, könnten Sie gegen ihn den Erlass eines Mahnbescheides beantragen oder einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen. Die Kosten, die damit verbunden sind, müssten Sie zunächst übernehmen.
Problematisch wird es, wenn der Pferdehalter finanziell nicht solvent ist und deshalb nicht zahlen kann. Dann bleiben Sie auch auf den Kosten sitzen, die für die Durchsetzung der Forderung anfallen.