Pachtflächen in GbR eingebracht

Ich habe meinen ganzen Betrieb verpachtet und im Pachtvertrag Unterverpachtung ausgeschlossen. Jetzt hat der Pächter meine Flächen in eine GbR eingebracht. Ist das Vertragsbruch? Er behauptet, die GbR nur mit seiner Ehefrau gebildet zu haben. Spielt das eine Rolle?

Gemäß § 589 BGB ist bei einem Landpachtvertrag der Pächter ohne Erlaubnis des Verpächters nicht berechtigt, die Nutzung der Pachtsache einem Dritten zu überlassen oder die Pachtsache ganz oder teilweise einem landwirtschaftlichen Zusammenschluss zum Zweck der gemeinsamen Nutzung zu überlassen. Im Falle der Weigerung kann der Verpächter den Pächter abmahnen und Unterlassung verlangen und am Ende sogar – schriftlich – fristlos kündigen.

Doch liegt hier eine unberechtigte Nutzungsüberlassung an Dritte vor? Sie haben den Pachtvertrag mit dem Pächter als Einzelperson geschlossen. Er hat den Betrieb in eine GbR mit...