Pachtfläche mit Boden aufgefüllt

Der Pächter hat auf meiner Fläche Boden auffüllen lassen, um Mulden zu glätten. Kann ich von ihm Nachweise fordern, woher der Boden stammt und dass er frei von Schadstoffen ist? Muss er haften, falls sich herausstellt, dass der Boden kontaminiert ist? Hätte mich der Pächter vorher fragen müssen?

Zunächst sind die zwischen Ihnen und Ihrem Pächter getroffenen Vereinbarungen im Pachtvertrag maßgeblich. Wurde nichts vereinbart, gilt Folgendes: Die Stellung des Verpächters bei einer vertragswidrigen Nutzung des Pachtgrundstückes durch den Pächter ist durch die §§ 581, 590a und 594e BGB geregelt. Danach kann der Verpächter den Pächter auf Unterlassung vertragswidrigen Verhaltens verklagen, das Pachtverhältnis fristlos kündigen und nach Beendigung des...