Die gesetzliche Verjährungsfrist für Pachtzahlungen beläuft sich auf drei Jahre, beginnend am Jahresende.
Es kann aber auch sein, dass in einem schriftlichen Pachtvertrag kürzere Fristen festgelegt sind. Dazu gibt es in manchen Pachtverträgen schriftliche Vereinbarungen, dass alle Forderungen aus der Pacht innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden müssen. Dies müsste jedoch ausdrücklich im Pachtvertrag dann so vereinbart sein.
Sie sollten die ausstehende Pachtzahlung sofort schriftlich beim Pächter anmahnen. Zudem sollten Sie ihm eine Frist setzen, bis wann er die Pacht spätestens nachzahlen muss.
Falls der Pächter Ihr Schreiben oder Ihre mündliche Aufforderung zur Zahlung weiter ignoriert, sollten Sie den zuständigen WLV-Kreisverband oder einen Rechtsanwalt einschalten.