Zurück zum alten Hofnamen?

Unser Sohn möchte in Kürze heiraten und gerne den alten Hofnamen wiederbekommen. Dieser war „Schulze Alerding“ (Name von der Redaktion geändert), und meine Frau war eine geborene „Schulze Alerding“. Was muss er tun, damit er den Namen bekommt?

Prinzipiell ist die Änderung eines Familiennamens möglich. Dazu zählt auch die Annahme eines alten Hofnamens als gemeinsamen Familiennamen. Der Gesetzgeber hat solche Änderungen aber an bestimmte, eng begrenzte Bedingungen geknüpft, die in Ihrem Fall nicht zu gelten scheinen.

Ihre Frau und Sie haben sich bei Ihrer Heirat vor einer Generation auf einen Familiennamen verständigt. Ihre Frau hat seinerzeit auf das Führen des offenbar alten Hof- und Familiennamens verzichtet. Der damals gewählte Familienname gilt seither für Ihre Frau und für Sie sowie auch für Ihre gemeinsamen Nachkommen, also auch für Ihren Sohn.

Ihr Sohn kann nun nicht eine Generation später den Namen seiner Mutter, Ihrer Frau, annehmen. Denn Familiennamen stehen „grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers“. So...


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