Wurzeln von Fläche abfahren?

Im Februar 2015 hatten wir eine Hecke an einem Graben einseitig auf den Stock gesetzt, weil die Dränagen verstopft waren. Jetzt hat der Wasser- und Bodenverband den Graben räumen lassen. Der Unternehmer hat dabei auch Wurzeln bis 10 m weit auf unseren Acker geworfen und den Boden nicht einplaniert. Müssen wir dies dulden?

Soweit es zur ordnungsgemäßen Unterhaltung erforderlich ist, haben Gewässereigentümer die Unterhaltungsarbeiten am Gewässer, das Betreten ihrer Grundstücke, die vorübergehende Benutzung und Entnahme von Bestandteilen dieser Grundstücke für die Unterhaltung zu dulden (§ 41 Wasserhaushaltsgesetz, WHG). Nach § 41 WHG dürfen die Länder weitergehende Vorschriften zu diesen Duldungspflichten erlassen. Dies ist im Landeswassergesetz NRW (LWG) mit der Regelung des § 97 Abs. 2 LWG erfolgt. Danach haben Anlieger und Hinterlieger das Ein­ebnen des Aushubs...