Wo sind Werbetafeln erlaubt?

Ich ärgere mich über die vielen Werbetafeln, die in Straßennähe stehen. Ist es verboten, an Gartenzäunen, Strommasten oder Gebäudewänden Plakate und andere Hinweisschilder anzubringen? Welche Regelungen gelten im Innen-, welche im Außenbereich?

Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind, insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen oder Schaukästen (§ 10 Bauordnung NRW). Als bauliche Anlage gilt eine Werbeanlage, wenn sie entweder mit dem Erdboden fest verbunden und aus Bauprodukten hergestellt ist oder eine Verbindung mit dem Boden dadurch besteht, dass die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen, nur begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Das ist der Grund, warum es viele mobile Werbeanlagen gibt; sie werden zum Beispiel auf einen Untersatz mit ­Rädern installiert.

Der Aufsteller benötigt eine Baugenehmigung, wenn die Werbe­anlage entweder über 1 m2...