Beim WLV werden der Präsident sowie der 1. und 2. Vizepräsident durch den Landesverbandsausschuss gewählt. Dieser besteht zunächst aus den Mitgliedern des Vorstandes.
Der Vorstand wiederum besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums (Präsident, 1. und 2. Vizepräsident), den Kreisverbandsvorsitzenden, dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer NRW, der Präsidentin des Westfälisch-Lippischen Landfrauenverbandes, dem Vorsitzenden des Arbeitgeberverbandes der Land- und Forstwirtschaft Westfalen-Lippe, den zwei Vorsitzenden des Ringes der Landjugend, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Nebenerwerbslandwirte, dem Vorsitzenden eines Fachausschusses des WLV, der nicht Kreisverbandsvorsitzender ist, dem Vorstandsvorsitzenden der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger, der nicht Kreisverbandsvorsitzender ist, und dem Hauptgeschäftsführer.
In Ergänzung werden Delegierte in den Landesverbandsausschuss entsandt. Jeder Kreisverband entsendet weitere Vertreter in den Landesverbandsausschuss nach der Anzahl seiner Mitglieder, und zwar für die 500 Mitglieder übersteigende Zahl je angefangene 500 Mitglieder einen weiteren Vertreter.
Der Kreisverbandsvorsitzende ist geborenes Mitglied des Landesverbandsausschusses, er ist somit Delegierter für die ersten 500 Mitglieder des Kreisverbandes. Entsendet ein Kreisverband mindestens zwei Mitglieder in den Landesverbandsausschuss (Mitgliederzahl zwischen 501 und 1000), so ist auch der stellvertretende Kreisverbandsvorsitzende geborenes Mitglied. Die Anzahl der Delegierten hängt somit von der (veränderlichen) Anzahl der Mitglieder des WLV im Kreisverband ab. Deshalb variiert auch die Anzahl der Mitglieder des Landesverbandsausschusses.
Ferner gehören dem Landesverbandsausschuss drei weitere vom Vorstand gewählte Mitglieder des WLV an, die nach Möglichkeit Nebenerwerbslandwirte und in verschiedenen Regierungsbezirken ansässig sein sollen. Ferner gehören ihm an die Vizepräsidentin des Westfälisch-Lippischen Landfrauenverbandes, zwei weitere Vertreter des Ringes der Landjugend, der Vorsitzende des Waldbauernverbandes NRW, ein Aufsichtsratsmitglied des Raiffeisenverbandes Westfalen-Lippe, das nicht ein hauptamtlicher Vorstand oder Geschäftsführer eines Mitgliedsunternehmens des Raiffeisenverbandes ist, der Vorsitzende des Landesverbandes Gartenbau, der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst NRW und der Vorsitzende des Kuratoriums für Betriebshilfsdienste und Maschinenringe sowie der Vorsitzende des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden Westfalen-Lippe.
Die Delegierten werden vom Kreisverbandsausschuss gewählt. Dieser besteht aus dem Vorstand des Kreisverbandes und den Vertretern der Ortsverbände. Jeder Ortsverbandsvorsitzende ist geborenes Mitglied des Kreisverbandsausschusses. Ein Ortsverband entsendet weitere Vertreter in den Kreisverbandsausschuss nach der Anzahl seiner Mitglieder, und zwar für die 50 Mitglieder übersteigende Zahl je angefangene 50 Mitglieder einen weiteren Vertreter. Die Delegierten werden durch die Mitgliederversammlung des Ortsverbandes gewählt, also in den Winterversammlungen.
Somit ergibt sich, dass jedes einzelne Mitglied Einfluss nehmen kann, indem es in den Wahl-Versammlungen des Ortsverbandes die Delegierten in den Kreisverbandsausschuss wählt, die wiederum die Delegierten in den Landesverbandsausschuss wählen, welcher dann den Präsidenten/die Präsidentin wählt. Somit zeigt sich, dass der WLV „von der Basis an die Spitze“ organisiert ist. Der WLV ist also grundlegend demokratisch organisiert.
(Folge 7-2020)