WLV-Präsidentschaft: Wer darf wählen?

Am 17. Februar ist Präsidentschaftswahl beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV). 108 Delegierte dürfen einen neuen Präsidenten/eine neue Präsidentin wählen. Wer sind die stimmberechtigten Mitglieder? Wer wählt sie aus?

Beim WLV werden der Präsident sowie der 1. und 2. Vizepräsident durch den Landesverbandsausschuss gewählt. Dieser besteht zunächst aus den Mitgliedern des Vorstandes.

Der Vorstand wiederum besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums (Präsident, 1. und 2. Vizepräsident), den Kreisverbandsvorsitzenden, dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer NRW, der Präsidentin des Westfälisch-Lippischen Landfrauenverbandes, dem Vorsitzenden des Arbeitgeberverbandes der Land- und Forstwirtschaft Westfalen-Lippe, den zwei Vorsitzenden des Ringes der Landjugend, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Nebenerwerbslandwirte, dem Vorsitzenden eines Fachausschusses des WLV, der nicht Kreisverbandsvorsitzender ist, dem Vorstandsvorsitzenden der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger, der nicht Kreisverbandsvorsitzender ist, und dem Hauptgeschäftsführer.

In Ergänzung werden Delegierte in den Landesverbandsausschuss entsandt. Jeder Kreisverband entsendet weitere Vertreter in den Landesverbandsausschuss nach der Anzahl seiner Mitglieder, und zwar für die 500...