Windkraftanlage: Mast als Antenne?

Leserfrage: Darf ich den Mast meiner nicht mehr betriebenen Windkraftanlage als Antennenanlage vermieten?

Wochenblatt-Leser Marius A. in H. fragt: Meine Windkraftanlage, Baujahr 1995, habe ich vor einem Jahr ausgeschaltet. Der Turm ist als Mast an einen Mobilfunkanbieter vermietet. Muss ich die Anlage zurückbauen, da kein Strom mehr erzeugt wird? Die Baugenehmigung weist keine Rückbaupflicht aus. Darf ich den Anlagenkopf entfernen, und dafür ein Ausgleichsgewicht montieren, sodass der Turm weiter als Antennenträger genutzt werden kann?

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