Wie wirtschaften in Quarantäne?

Ich bewirtschafte einen Weihnachtsbaumbetrieb und halte Pferde im Offenstall auf eigener Fläche im Nachbarort. Darf ich alle erforderlichen Arbeiten vollrichten, wenn ich in Quarantäne muss?

Wenn Sie als Nebenerwerbslandwirt in Quarantäne müssen, muss das örtliche Gesundheitsamt im Einzelfall entscheiden, wie die Quarantäne für einen Landwirt vor Ort ausgestaltet wird. Das betrifft sowohl die Tierversorgung auf der Weide als auch die Flächen- und Kulturbewirtschaftung. Das Landeslandwirtschaftsministerium hat dazu Anregungen gemacht:

„Dringende, unaufschiebbare Feldarbeiten können auch von unter Corona-Quarantäne stehenden Personen unter nachfolgenden Voraussetzungen erfolgen:

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