Im ländlichen Westfalen, vor allem im Münsterland und in der Soester Börde, gibt es viele Hof- und Familiennamen mit dem Bestandteil „Schulte“ oder „Schulze“. Diese Namen sagen nichts über die heutige Größe oder die wirtschaftliche Ertragskraft der jeweiligen Höfe aus, insbesondere auch nichts über die Größe des hofeigenen Landbesitzes. Es gibt auch keine Grenze des Eigentums, oberhalb derer man sich erst „Schulze“ oder „Schulte“ nennen darf. Die Namens-Bestandteile weisen einzig auf die besondere Geschichte des jeweiligen Hofes hin.
Der Ursprung der Schulte-Namen liegt im Mittelalter. Ein Schulte-Hof war ursprünglich kein Familienerbe, sondern eine Art Amtssitz auf Zeit. Wer das Schulten-Amt innehatte, durfte seinem Namen auch den Titel „Schulte“ voranstellen. Er bewirtschaftete den ihm zur Verfügung gestellten Hof als eine Art Pächter. Ein Schulte war vom Grundherrn eingesetzt und hatte in seinem Amt dafür zu sorgen, dass die Bauern seines Bezirks die festgesetzten Abgaben entrichteten, ihre Höfe ordentlich bewirtschafteten und das Recht einhielten.
Diese Aufgaben verschwanden oft schon im Mittelalter. Die Verwalter wurden zu Bauern. Ihre herausgehobene Position im Dorf aber hielt sich oftmals.
Der Namensbestandteil „Schulte“ wurde dem eigentlichen Hofnamen vorangestellt: Schulze Kelling, Schulte Schleithoff, Schulze Stentrop und so weiter. Feste Regeln der Schreibweise gab und gibt es nicht. „Schulze“ ist die hochdeutsche Variante, „Schulte“ die niederdeutsche. Geschrieben wurden diese Hof- und Familiennamen mal mit, mal ohne Bindestrich.
Bis weit ins 19. Jahrhundert war es üblich, dass ausschließlich der Hoferbe den „Schulte“ im Namen behielt, während die weichenden Erben diese Zusatz-Bezeichnung wegließen. Diese traditionelle Regelung ist heute zumeist aufgegeben, erinnert aber an die ursprüngliche Bedeutung des „Schulten“ als Amt. Aber wie gesagt: Mit einer Mindestgröße hatte und hat das alles nichts zu tun. Es gab sogar Schulze-/Schulte-Bauern, die reine Pachthöfe bewirtschafteten, denen also kein einziger Morgen Ackerland als Eigentum gehörte.